EDV Recht

IT-Recht, Software-Recht, Hardware-Recht

Bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Software, Hardware, Internetplattformen, Websites, Netzwerklösungen, Kommunikationsplattformen oder sonstiger IT-Projekte geht es meist um Fragen nach

  • der rechtlichen Absicherung (Urheberrecht, Geschmacksmusterecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, Markenrecht),
  • der Beachtung rechtlicher Vorgaben und etwaiger Rechte Dritter, sowie
  • letztlich der wirtschaftlichen Verwertung (Lizenzvertrag, Kaufvertrag).

Der Gegenstand unserer Beratungstätigkeit umfasst den gesamten Bereich EDV-Recht, IT-Recht, Software-Recht und Hardware-Recht. Dabei unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen wie auch bei der Anmeldung oder Verteidigung von Schutzrechten.

Schlagwortartig lassen sich die Beratungsbereiche wie folgt charakterisieren:

  • Gestaltung Lizenzvertrag und Lizenzbestimmungen
  • Verträge zum Softwarekauf und Softwarevermietung
  • Werkvertrag / Dienstvertrag zur Erstellung neuer Software, Hardware, Technologien, Internetplattformen usw.
  • Verträgen über Hardware- oder Software-Leasing
  • Rechtliche Gestaltung von Internet-Shops und Internetprojekten
  • Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten (Urheberrecht, Geschmacksmusterecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Marke)
  • Gestaltung Provider-Vertrag
  • Gestaltung Kooperationsvertrag
  • Know-How Schutz, Know-How Vertrag
  • Arbeitnehmererfinderfragen, Arbeitnehmererfinderrecht
  • IT-Outsourcing
  • Datenschutzrecht, Anfertigung einer Datenschutzerklärung