EDV Recht
IT-Recht, Software-Recht, Hardware-Recht
Bei der Entwicklung und Vermarktung neuer Software, Hardware, Internetplattformen, Websites, Netzwerklösungen, Kommunikationsplattformen oder sonstiger IT-Projekte geht es meist um Fragen nach
- der rechtlichen Absicherung (Urheberrecht, Geschmacksmusterecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, Markenrecht),
- der Beachtung rechtlicher Vorgaben und etwaiger Rechte Dritter, sowie
- letztlich der wirtschaftlichen Verwertung (Lizenzvertrag, Kaufvertrag).
Der Gegenstand unserer Beratungstätigkeit umfasst den gesamten Bereich EDV-Recht, IT-Recht, Software-Recht und Hardware-Recht. Dabei unterstützen wir Sie bei der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen wie auch bei der Anmeldung oder Verteidigung von Schutzrechten.
Schlagwortartig lassen sich die Beratungsbereiche wie folgt charakterisieren:
- Gestaltung Lizenzvertrag und Lizenzbestimmungen
- Verträge zum Softwarekauf und Softwarevermietung
- Werkvertrag / Dienstvertrag zur Erstellung neuer Software, Hardware, Technologien, Internetplattformen usw.
- Verträgen über Hardware- oder Software-Leasing
- Rechtliche Gestaltung von Internet-Shops und Internetprojekten
- Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
- Anmeldung und Verteidigung von Schutzrechten (Urheberrecht, Geschmacksmusterecht, Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Marke)
- Gestaltung Provider-Vertrag
- Gestaltung Kooperationsvertrag
- Know-How Schutz, Know-How Vertrag
- Arbeitnehmererfinderfragen, Arbeitnehmererfinderrecht
- IT-Outsourcing
- Datenschutzrecht, Anfertigung einer Datenschutzerklärung