Recht des Internets

Internetrecht – Recht des Internet - Cyberlaw

Das world wide web (www) (anfang der 90er Jahre in Genf entwickelt) ist bis heute zum wichtigsten Netzwerk des Internet geworden und erfreut sich noch immer als Werbe- und Verkaufsmedium stetig wachsender Beliebtheit. So nimmt die Zahl der Unternehmen, die lediglich virtuell existieren stetig zu. Mit gleicher Dynamik steigt aber auch die Vielfalt der internetbezogenen Rechtsprobleme. Vielfach ergeben sich Fallkonstellationen bei denen juristisches Neuland betreten wird.
Was als „Recht des Internet”, „Cyberlaw”, „Internetrecht” oder auch „Online-Recht” bezeichnet wird, stellt letztlich ein Konglomerat verschiedener klassischer Rechtsgebiete dar, deren Regelungen / Instrumentarien auf das neue Medium Internet übertragen werden.

Zumeist geht es um folgende 3 Themenkomplexe:

  1. Domainnamen: Wem stehen die Rechte an einer Domain zu? Werden durch die Benutzung Rechte Dritter (z.B. Markenrechte) verletzt. Wettbewerbsrechtliche Aspekte bei der Nutzung oder Registrierung von Domainnamen, z.B. Irreführung
    Rechtsgebiete: Markenrecht, Namensrecht, Wettbewerbsrecht

  2. Vertragsabschlüsse im Internet - Electronic Commerce: Neben allgemeinen Fragen zum Bürgerlichen Recht (BGB) geht es häufig auch um Beweisfragen, geregelt in der Zivilprozessordnung (ZPO), z.B. Beweiswert einer E-Mail
    Rechtsgebiete: Bürgerliches Recht (BGB), Zivilprozessordnung (ZPO)

  3. Verantwortlichkeit für die Inhalte von Webseiten oder Webangeboten (etwa bei Ebay): Hier dreht sich alles um die Frage nach der Verantwortlichkeit für Verletzungen von Rechten Dritter (Urhebeberrecht, Recht am eigenen Bild, Namensrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Geschmacksmusterrecht, TDG, MDStV, Jugendschutzgesetze)
    Rechtsgebiete: Teledienstegesetz TDG, Mediendienstestaatsvertrag MDStV, Bürgerliches Recht (BGB) , Urheberrechtsgesetz, Markengesetz, Datenschutzgesetze, Jugendschutzgesetze

Letztlich ist die anwaltliche Beratung im Internetrecht nur durch gründliches Studium der aktuellen Gerichtsentscheidungen (unter Berücksichtigung der regionalen Rechtsprechung) und einem soliden technischem Verständnis möglich.

Der gute Rat

Wer keine Abmahnung riskieren möchte, sollte seine Website einer gründlichen rechtlichen Überprüfung unterziehen. Potentielle Kennzeichenrechtsverletzungen bei der Domainwahl bzw. der Gestaltung der Keyword-Meta-Tags, Verletzung von Informationspflichten oder Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sind sehr beliebte Abmahnungsgründe.
Ist es bereits zu einer Abmahnung gekommen, so gilt es schnell zu handeln. Ist der Rechtsverstoß nicht offensichtlich, sollte die Abmahnung schnellstens inhaltlich von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft werden und erforderlichenfalls, innerhalb der gesetzten Frist, eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben werden. Andernfalls droht eine sehr kostenintensive Einstweilige Verfügung!

Beratungsspektrum

Das Beratungsspektrum im Bereich der internetbezogenen Rechtsprobleme lässt sich gut anhand von Schlagworten zu den jeweiligen Problembereichen charakterisieren:

Beratung im Zusammenhang mit Domains / Domainrecht

  • Domainregistrierung (Standesrechtsfragen für Freiberufler)
  • Domaingrabbing (Namensrechte/Kennzeichenrechte)
  • Auswahl des zu verwendenden Begriffes (Generische / Gattungsbegriffe)
  • Domaincheck
  • Schutz vor ähnlichen Domainbezeichnungen
  • Domainübertragung national / international
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen (Abmahnungen)
Website / Angebot: Webseitencheck

  • Metatags
  • AdViews
  • Linking
  • Framing
  • Cookies
  • Urheberrechtsverletzungen
  • Anbieterkennzeichnung/Impressum
  • Haftungsfragen (Verantwortlichkeit für Online-Inhalte / eigene und/oder fremde Inhalte/ Linkhaftung)
Electronic Commerce und Vertragsgestaltung

  • Vertragsschluß im Internet
  • Online-Shopping
  • Versteigerungen
  • Verbraucherschutz / Informationspflichten im E-Commerce
  • Datenschutz im Internet
  • Beweisrechtliche Frage
  • Einbeziehung von Geschäftsbedingungen (AGB)
EDV-Recht (Software / Hardware)

  • Gestaltung von Verträgen für Hardwarekauf und -verkauf
  • Gestaltung von Verträgen für Hardware-Leasing
  • Gestaltung von Verträgen Softwarekauf, -verkauf und -vermietung
  • Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Anfertigung bzw Überarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
Sonstige

  • Verbotene E-Mail Werbung
  • Providerverträge
  • Hostingverträge
  • Domainverträge
  • Agenturverträge
  • Webdesign-Verträge
  • Werbebannerverträge