Patentrecht
Technische Schutzrechte - Patente, Gebrauchsmuster, Halbleiterschutz
Mit einem Patent oder Gebrauchsmuster werden erfinderische Leistungen auf dem Gebiet der Technik geschützt. Patent oder Gebrauchsmuster entstehen, im Gegensatz zum Urheberrecht, nicht bereits mit der Schöpfung, sondern erst mit der formellen Anmeldung des Schutzrechts.
Dabei sind die Anforderungen an die erfinderische Leistung beim Gebrauchsmuster geringer als beim Patent. Während das Gebrauchsmuster ohne sachliche Prüfung eingetragen wird, wird ein Patent erst nach Bestehen eines Prüfungsverfahrens erteilt.
Dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topografien) sind nach dem Halbleiter-Schutzgesetz schützbar.