Wettbewerbs- und Werberecht
Das Wettbewerbsrecht gehört zum gewerblichen Rechtsschutz.
Das Herzstück des deutschen Wettbewerbsrechts ist geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, dem UWG. Das UWG dient vor allem dem Schutz der Mitbewerber vor einzelnen unlauteren Handlungen anderer Mitbewerber. Unlauter sind jedenfalls alle Wettbewerbshandlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder Sondervorschriften des UWG verletzen. Welche Wettbewerbshandlungen sittenwidrig sind, ergibt sich aus unterschiedlichen, durch Richterrecht geschaffenen, Fallgruppen. Hier gehören etwa: Kundenfang, Behinderung, Ausbeutung, Rechtsbruch und Marktstörung.
Obwohl das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) inzwischen neben dem Schutz der Wettbewerber auch ausdrücklich dem Schutz der Verbraucher dienst, ist es ausschließlich den im Wettbewerb zueinander stehenden Unternehmen und bestimmten Verbänden und Vereinen überlassen, für die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu sorgen.
Im Bereich des Leistungsschutzes wird durch das Wettbewerbsrecht der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit für nicht sonderrechtlich geschützte Produkte und Leistungen eingeschränkt. Dies gilt etwa für die sklavische Nachahmung erfolgreicher Produkte.
Meistens beginnen wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen mit einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung, bei der es um die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen geht. Wichtig für eine erfolgreiche Abwehrstrategie ist in diesem Fall Schnelligkeit und Kreativität. Gerade im Wettbewerbsrecht kommt dem prozessualen Vorgehen entscheidende Bedeutung für den späteren Erfolg zu, in dem viele Fehler gemacht werden können.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl und Umsetzung der für Sie und Ihr Unternehmen geeigneten Mittel und Strategien.
Die Kanzlei Opora berät und vertritt Mandanten in allen Bereichen des Wettbewerbsrechts.
- Beratung bei Werbemaßnahmen: Prüfung der Rechtmäßigkeit (etwa vergleichende Werbung / irreführende Werbung / Faxwerbung / E-Mail Werbung etc)
- Prüfung von Internet-Auftritten auf wettbewerbsrechtliche Verstöße (Teledienstegesetz)
- Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen
- Abmahnungen bei Verletzungen
- Abwehr von Abmahnungen
- Einstweilige Verfügungen
- Strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Gewerblicher Rechtsschutz
Unter den Sammelbegriff des "gewerblichen Rechtsschutzes" werden verschiedene, dem Privatrecht zuzuordnende Materien zusammengefasst, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistungen und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Hierzu gehören:
- das Wettbewerbsrecht
- das Kennzeichenrecht (Markenrecht, Namensrecht und Firmenrecht, geschäftliche Bezeichnungen, Unternehmenskennzeichen und Werktitel)
- das Patent- und Gebrauchsmusterrecht
- das Geschmacksmusterrecht und
- im weitesten Sinne auch Urheberrecht und verwandte Schutzrechte